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AGB (SEMINARE)

Allgemeine Geschäftsbedingungen Seminare zur Pralinenherstellung

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Buchung und Durchführung von Seminaren zur Pralinenherstellung bei der Firma Confiserie Coppeneur GmbH (im folgenden Veranstalter genannt) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

§ 2 Reservierung und Vertragsschluss
(1) Reservierungen werden nur vorbehaltlich tatsächlicher Verfügbarkeit angenommen.

(2) Mit der Anmeldung bzw. Buchung der Teilnehmer zum Seminar zur Pralinenherstellung die sowohl über das Internet als auch telefonisch erfolgen kann, bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der jeweiligen Beschreibung des Seminares zur Pralinenherstellung in der Homepage, dieser Geschäftsbedingungen und aller ergänzender Angaben, die während des Buchungsprozesses mitgeteilt werden, an.

Bei der telefonischen Anmeldung kommt der Vertrag nur dann zustande, wenn dieser von Seiten des Veranstalters sofort per E-Mail oder Telefax rück bestätigt wird.

(3) Mit Zusendung der Annahme des Angebots (Auftragsbestätigung) durch den Veranstalter kommt der Vertrag zwischen Kunde und Veranstalter zustande:
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugegangene Auftragsbestätigung unverzüglich auf Übereinstimmung mit den von ihm gemachten Angaben während der Bestellung zu überprüfen. Abweichungen zwischen Angebot und Auftragsbestätigung muss der Kunde unverzüglich dem Veranstalter mitteilen.

(4) Der Kunde haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Teilnehmern aus dem Vertrag.

§ 3 Bezahlung und Auftragsbestätigung
(1) Bei Verfügbarkeit schuldet der Kunde dem Veranstalter den vollen Betrag für alle von ihm reservierten Plätze und verpflichtet sich zur unverzüglichen Bezahlung ohne Abzüge.

(2) Die Bezahlung erfolgt per Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach Zusendung der Auftragsbestätigung.

§ 4 Rücktritt durch Kunden und Umbuchung
(1) Der Kunde kann bis zu Beginn des Seminares zur Pralinenherstellung jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Vertrag zurücktreten bzw. umbuchen.

(2) Eine Umbuchung ist jedoch nur möglich, wenn im gewünschten Neutermin noch Plätze für Kunden zur Verfügung stehen.

(3) Im Falle eines Rücktritts oder Umbuchung durch den Kunden fallen folgende Kosten für den Kunden an:

  • bis 28 Tage vor Beginn des Seminars Kosten in Höhe von 0% des Rechnungsbetrages
  • bis 14 Tage vor Beginn des Seminars Kosten in Höhe von 50% des Rechnungsbetrages
  • bis 7 Tage vor Beginn des Seminares Kosten in Höhe von 100% des Rechnungsbetrages

Veranstalter bzw. Kunden steht der Nachweis zu, dass der tatsächlich zu leistende Betrag höher bzw. niedriger ist als die vorstehende Pauschalierung.

Bei Rücktritt ist die Benennung von Ersatzteilnehmern möglich. In einem solchen Fall fallen für den Kunden keine weiteren Kosten an.

§ 5 Rücktritt durch den Veranstalter
(1) Der Veranstalter kann vorn Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde den ihm per Auftragsbestätigung mitgeteilten Preis nicht bis spätestens 14 Tage vor Beginn des gebuchten Seminares zur Pralinenherstellung geleistet hat. Die Rechtsfolgen für den Fall des Rücktritts des Veranstalters aus diesem Grund entsprechen denjenigen des Rücktritts des Kunden in § 4.

(2) Der Veranstalter kann außerdem bei Nichten-eichen einer Mindestteilnehmerzahl pro Seminar zur Pralinenherstellung von 10 Personen vom Vertrag zurücktreten.

(3) Der Veranstalter ist in diesem Fall verpflichtet. dem Kunden gegenüber die Absage des Seminares zur Pralinenherstellung unverzüglich schriftlich zu erklären, sobald feststeht, dass das Seminar zur Pralinenherstellung wegen Nichten-eichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

(4) Im Falle des Rücktritts durch den Veranstalter infolge Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl wird dem Kunden ein Ersatztermin genannt bzw. für den Fall, dass der Kunde den Ersatztermin nicht wahrnehmen kann, dem Kunden der Rechnungsbetrag erstattet.

§ 7 Ausschluss von Veranstaltungen
(1) Der Veranstalter behält es sich vor, Kunden vom Seminar zur Pralinenherstellung auszuschließen. deren Gesundheitszustand eine Einhaltung der Hygienevorschriften gefährdet erscheinen lässt. Hierzu zählen insbesondere Kunden mit offenen Wunden an Händen oder Armen sowie Kunden mit Fieber und/oder Husten und/oder Schnupfen oder möglicherweise ansteckenden Krankheiten.

(2) Gravierende Ereignisse, wie beispielsweise höhere Gewalt, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Epidemien oder Pandemien, Arbeitskämpfe oder Unruhen, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten,
selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

§ 8 Datenschutz

(1) Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Die zum Zwecke der Bestellung von Waren angegebenen persönlichen Daten (wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden vom Verkäufer zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Bestell-, Auslieferungs- und Zahlungsvorgang beteiligt sind.

(3) Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die vom Verkäufer über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

(4) Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen personenbezogenen Daten durch den Verkäufer finden sich in der Datenschutzerklärung.

§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Bild- oder Tonaufnahmen während des Seminars zur Pralinenherstellung können nur mit Zustimmung des Veranstalters sowie der anderen Teilnehmer des jeweiligen Seminars zur Pralinenherstellung gemacht werden.

(2) Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.

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